Wer kennt die beiden Netzwerke nicht: Facebook und StudiVZ. Die Ähnlichkeit dieser beiden Sozial-Netzwerke ist unverkennbar. So hat die Facebook Ltd. im November eine Unterlassungsklage bei dem Landgericht Köln eingelegt. Die Klage wurde jedoch heute von der zuständigen 33. Zivilkammer zurückgewiesen.
Um ein Urteil gegen StudiVZ zu fällen fehlten den Richtern einige markante Beweise. Unter anderem fehlte die „erforderliche Herkunftstäuschung“ von StudiVZ, wie die Richter heute in einer Mitteilung vom Gericht mitteilten. Dies begründen sie mit folgenden Punkten:
- Facebook hatte zur Markteinfühung von StudiVZ (2005) nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad
- Facebook hat erst im März 2008 ein deutschsprachiges Angebot eingeführt und hängt StudiVZ mit den Benutzerzahlen hinterher.
Zu dem Vorwurf StudiVZ habe sich unerlaubten Zugang zum PHP-Quellcode verschafft äußerten sich die Richter wie folgt:
„Die Klägerin [haben] lediglich Vermutungen angestellt, die nicht ausreichend seien, um der Beklagten unredliche Kenntniserlangung vorzuwerfen[.]“
Die Ähnlichkeiten erklären sich die Richter in einer Mitteilung wie folgt:
„Die Gründer von StudiVZ [kannten] die Webseiten der Klägerin […] und [programmierten] diese mit Hilfe der im Internet für jedermann sichtbaren Informationen [nach.]“
Der Chef von StudiVZ, Markus Berger-de León, sagte zu dem Urteil:
„Wir freuen uns sehr, dass uns das Gericht vollumfänglich Recht gegeben hat“
Außerdem hofft er, dass der Rechtsstreit nun beigelegt wird und die Konkurrenten nun ihren Wettbewerb auf dem Markt austragen können.
Facebooks erste Reaktion auf das Urteil lautet wie folgt:
„[StudiVZ hat gegen] unser Recht am geistigen Eigentum verstoßen und ungerechterweise von unserer Innovation, Kreativität und Mühe profitiert, indem sie unsere Website kopieren. Wir setzen unsere Maßnahmen dagegen vor deutschen Gerichten fort, wenn angebracht, und vor dem US-Bundesgericht, wo unsere Maßnahmen andauern“
Facebook kann noch Berufung gegen dieses Urteil einlegen. Zurzeit gibt es noch zwei laufende Verfahren zwischen StudiVZ und Facebook.
Quelle: heise.de
Meiner Meinung nach ist dieser Streit sehr merkwürdig. Die Ähnlichkeit der beiden Seiten lässt sich nicht bestreiten. Jedoch denke ich nicht, dass StudiVZ mit voller Absicht die Seite von Facebook kopiert hat. Es gibt sicherlich eine Aspekte in den Netzwerken die „abgeguckt“ wurden, jedoch muss dann das gesamte Internet gesperrt werden, da jede Seite von einer anderen Seite Inspirationen holt und diese weiter mit eigener Kraft ausbaut. Daher sollten diese Rechtsstreitigkeiten so schnell wie möglich beigelegt werden und die Netzwerke sollten sich auf weitere Verbesserungen konzentrieren um weitere Benutzer anzuziehen. Dies würde den Wettbewerb anfachen und den Nutzern von viel größerem Vorteil sein. Also raus ausm Gericht und rein ins Büro mit den Leuten der Netzwerke.
Was haltet ihr denn von diesen Streitigkeiten? Schreibt eure Meinung in die Kommentare.
Bis zum nächsten Eintrag.