Klage gegen TAZ
Der Springer-Verlag hat vor einem Jahr gegen die TAZ geklagt. Diese hatte einen satirischen Werbespot aufgezeichnet, der die Bild-Zeitung beinhaltet. Vorm Landgericht war diese Klage erfolgreich. Die TAZ ist daraufhin vors BGH gezogen und hat nun Recht bekommen:
Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg hatten der Springer-Klage weitgehend stattgegeben. Die «taz» überschreite mit dem Werbespot die Grenzen des wettbewerblich Zulässigen, auch wenn dieser durch Witz, Ironie und Sarkasmus geprägt sei. In dem Spot werde versucht, die «taz» herauszustellen, indem ein vernichtendes Bild von der trostlosen Sozialstruktur und den intellektuellen Fähigkeiten eines typischen «Bild»-Lesers gezeichnet werde. Damit werde die «Bild»-Zeitung und deren Leserschaft ohne sachlichen Grund abqualifiziert.
Der BGH sah den Werbespot hingegen nicht als wettbewerbswidrig an. Der durchschnittliche Zuschauer erkenne, dass es sich dabei um eine «humorvolle Überspitzung» handele und nicht die «Bild»-Zeitung oder deren Leserschaft pauschal abgewertet werden solle.
Der BGH betonte, dass der «Durchschnittsverbraucher» zunehmend an pointierte Aussagen in der Werbung gewöhnt sei. Der Werbespot bringe lediglich zum Ausdruck, dass die «taz» «nicht für jeden» sei, also nicht den Massengeschmack anspreche.
(AZ: I ZR 134/07 – Urteil vom 1. Oktober 2009)
Nun darf der Werbespot wieder gezeigt werden und es gibt nun sogar eine Fortsetzung.
Damit ihr auch in den Genuss dieser Satire kommen könnt hier die beiden Werbespots:
taz-werbung 1
taz-werbung 2
Finde die Prozesse haben sich gelohnt. Die Werbung ist wirklich sehenswert.
Was ich lustg finde, ich hab das Video einigen Personen gezeigt und diese gefragt was sie davon halten bzw. für was diese das halte. Was denkt Ihr war die Antwort? „Werbung der Bild Zeitung“ lol
@Markus
Dann ist es ja noch unverständlicher, dass der Springer-Verlag da geklagt hat. Wenn mehrere denken, dass das ne Werbung für die Bild ist dann ist es doch nur positiv für die.